Flugausbildung: Angebote und Preise

(Alle Preisangaben inkl. 19% MWSt.)

Motorflugzeugführer  PPL-A FCL 1

Beispielrechnung 2018

Voraussetzungen:

Vor Beginn der Ausbildung sind von dem Bewerber
beizubringen:

  • Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2
  • Auskunft aus dem Verkehrzentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg
  • Kopie Personalausweis
  • Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung
  • Erklärung, dass keine Strafen erwartet werden

Zur Erlangung der Pilotenlizenz sind
erforderlich:

80 Stunden theoretischer Unterricht in den Fächern:

Luftrecht, Technik, Navigation, Meteorologie, Verhalten in besonderen Fällen, menschliches Leistungsvermögen.

Ausbildungskosten

30 Stunden Cessna 150 / 152 incl. Fluglehrer 198,60 € 5.958,00 €
5 Stunden Cessna 172 N incl. Fluglehrer 240,00 € 1.200,00 €
Theoriepauschale 965,00 €
Verwaltungsgebühr 100,00 €
Anmeldung Behörde 70,00 €

Inclusive Mehrwertsteuer, Gesamtpreis ca. 9.979,00 €

Gesondert sind zu berücksichtigen:

Vorbereitung zum BZF (Flugfunksprech – Zeugnis, mind. 15 h) 230,00 €
Landegebühren, DSF-Gebühren (Durchschnittswert) 1200,00 €
Lehrmaterial, Flugkarte, Nav. Rechner 300,00 €
Prüfgebühren 250,00 €
Fliegerarzt 160,00 €

Nach Vertragsabschluss und vor Beginn der Ausbildung ist eine Anzahlung in Höhe von 1.500,00 € zu leisten. Die in Anspruch genommenen Theorie-bzw. Flugstunden werden von diesem Betrag abgerechnet. Bei verbrauchter Anzahlung werden in Folge jeweils 1.000,00 € fällig.

Der direkte Weg zur Lizenz die in Deutschland und im Ausland anerkannt wird, ist der PPL-A-FCL: Er gilt in dieser Form für einmotorige, kolbengetriebene Landflugzeuge am Tage und kann mit geringem Aufwand auf Sichtflug bei Nacht erweitert werden.

Unsere Fluglehrer sind erfahrene Berufspiloten.


Alle Gebühren verstehen sich einschließlich Treibstoff und der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Anpassungen der Preise durch z.B. Treibstofferhöhungen oder Änderung der Landegebühren sind möglich. Die kalkulierten Gesamtkosten basieren auf den für die Ausbildung geregelten Mindestanforderungen. Je nach Erfahrungsstand und Trainingsbedarf eines Schülers müssen die notwendigen Flugstunden angepasst werden.

LAPL (A)

Beispielrechnung 2018

Voraussetzungen:

Vor Beginn der Ausbildung sind von dem Bewerber beizubringen:

  • Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2
  • Auskunft aus dem Verkehrzentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg
  • Kopie Personalausweis
  • Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung
  • Erklärung, dass keine Strafen erwartet werden

Zur Erlangung der Pilotenlizenz sind
erforderlich:

80 Stunden theoretischer Unterricht in den Fächern:
Luftrecht, Technik, Navigation, Meteorologie, Verhalten in besonderen Fällen, menschliches Leistungsvermögen.

Ausbildungskosten

30 Stunden Cessna 150 / 152 incl. Fluglehrer
davon:
15 Stunden mit Fluglehrer,
6 Stunden Alleinflug davon
einen Allein-Überlandflug auf einen anderen Flugplatz
198,60 € 5958,00 €
Theoriepauschale 965,00 €
Verwaltungsgebühr 100,00 €
Anmeldung Behörde 70,00 €

Inclusive Mehrwertsteuer, Gesamtpreis ca. 7093,00 €

Gesondert sind zu berücksichtigen:

Vorbereitung zum BZF (Flugfunksprech – Zeugnis, mind.15 h) 230,00 €
Landegebühren, DSF-Gebühren 655,00 €
Lehrmaterial, Flugkarte, Nav. Rechner 300,00 €
Prüfgebühren 250,00 €
Fliegerarzt 160,00 €

Nach Vertragsabschluss und vor Beginn der Ausbildung ist eine Anzahlung in Höhe von 1.500,00 € zu leisten. Die in Anspruch genommenen Theorie-bzw. Flugstunden
werden von diesem Betrag abgerechnet. Bei verbrauchter Anzahlung werden in Folge jeweils 1.000,00 € fällig.

Der direkte Weg zur Lizenz die in Deutschland und im Ausland anerkannt wird, ist der EASA PPL-A FCL 1: Er gilt in dieser Form für einmotorige, kolbengetriebene Landflugzeuge am Tage und kann mit geringem Aufwand auf Sichtflug bei Nacht erweitert werden.

Unsere Fluglehrer sind erfahrene Berufspiloten.

Alle Gebühren verstehen sich einschließlich Treibstoff und der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Anpassungen der Preise durch z.B. Treibstofferhöhungen oder Änderung der
Landegebühren sind möglich. Die kalkulierten Gesamtkosten basieren auf den für die Ausbildung geregelten Mindestanforderungen. Je nach Erfahrungsstand und Trainingsbedarf eines Schülers müssen die notwendigen Flugstunden angepasst werden.