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Funksprechausbildung
Theorieausbildung: Insgesamt werden mindestens 24 Stunden unterrichtet, wobei wir je nach Flugfunkzeugnis VFR oder IFR Sprachtraining durchführen, sowie bei Bedarf Luftfahrt-Englisch schulen.
Funksprechzeugnisse gibt es in drei Ausführungen. Es gelten dabei unterschiedliche Bestimmungen:
BZF II
Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst (nur für den Sprechfunk in Deutsch)
Mindestalter 15 Jahre, Kosten: 230,00 €
BZF I
Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst (Möglichkeit des Sprechfunks in englischer Sprache, also auch im Ausland)
Mindestalter 16 Jahre, Kosten: 245,00 €
AZF
Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst. Dieses erlaubt auch den Funkverkehr bei IFR-Flügen (IFR steht für Instrumentenflugregeln)
– Mindestalter 18 Jahre und Besitz BZF I oder BZF II
– Kosten AZF Zusatzunterricht: 320,00 €
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