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EASA – PPL (A) FCL Flugausbildung
Voraussetzungen:
- Mindestalter nach § 23 Abs. 2 LuftVZO: Beginn der Ausbildung 16 Jahre
- Erteilung der Erlaubnis 17 Jahre
- Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2
- Auskunft aus dem Verkehrzentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg
- Kopie Personalausweis
- Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung
- Erklärung, dass keine Strafen erwartet werden.
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Theoretische Ausbildung (mindestens 80 Stunden)
- Luftrecht, Luftverkehrs -und Flugsicherungsvorschriften, einschließlich Rechtsvorschriften des beweglichen Flugfunkdienstes und die Durchführung des Sprechfunkverkehrs bei Flügen nach Sichtflugregeln.
- Navigation
- Meteorologie
- Aerodynamik
- Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse, Technik;
- Verfahren in besonderen Fällen
- Menschliches Leistungsvermögen
Gesamtpreis (incl. 19% MwSt.): 9.777,50 €