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EASA – PPL (A) FCL Flugausbildung
Voraussetzungen:
- Mindestalter nach § 23 Abs. 2 LuftVZO: Beginn der Ausbildung 16 Jahre
 - Erteilung der Erlaubnis 17 Jahre
 - Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2
 - Auskunft aus dem Verkehrzentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg
 - Kopie Personalausweis
 - Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung
 - Erklärung, dass keine Strafen erwartet werden.
 
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Theoretische Ausbildung (mindestens 80 Stunden)
- Luftrecht, Luftverkehrs -und Flugsicherungsvorschriften, einschließlich Rechtsvorschriften des beweglichen Flugfunkdienstes und die Durchführung des Sprechfunkverkehrs bei Flügen nach Sichtflugregeln.
 - Navigation
 - Meteorologie
 - Aerodynamik
 - Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse, Technik;
 - Verfahren in besonderen Fällen
 - Menschliches Leistungsvermögen
 
Gesamtpreis (incl. 19% MwSt.): 9.777,50 €






